BuyOut – Bildrechte / Nutzungsrechte
Sollte sich der Auftraggeber dafür entscheiden, die Bildrechte darüber hinaus zu nutzen, müssen die Bildrechte nachverhandelt werden, da andernfalls empfindliche Vertragsstrafen drohen.
Sollte sich der Auftraggeber dafür entscheiden, die Bildrechte darüber hinaus zu nutzen, müssen die Bildrechte nachverhandelt werden, da andernfalls empfindliche Vertragsstrafen drohen.